WINTERSPASS IM RIESENGEBIRGE !

Berghotel  PROM *** in Svoboda nad Opou
(Nähe Janske Lazne / Pec Pod Snezkou)

Januar - März 2012,   7 Übernachtungen
inklusive Frühstücksbuffet, Skibus, Kurtaxe,
Parkplatz und Reisepreissicherungsschein
Erwachsene ab 135,- €, Kinder ab 78,- Euro

JETZT BUCHEN (nur so lange der Vorrat reicht)!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunden dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter NOVA - TOURS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter NOVA - TOURS dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluß erhält der Anmelder bereits die kompletten Reiseunterlagen. Wir verlangen eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB). Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen Angeboten sowie der Buchungsbestätigung verbindlich.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Dienstleistungsmängel fremder Leistungsträger.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Die nach dem Vertragsabschluß notwendigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht vom RV wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten wurde, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Reise umzubuchen.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Unser Anspruch beträgt, außer einer Storno und Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Buchung, bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder Fehlen ordnungsgemäßer Reisedokumente (Pass, Visum, PA), wodurch ein Ausschluss von der Reise bedingt ist:

Ab Vertragsabschluss bis

  • 40 Tage vor Reiseantritt 10 %
  • 39. - 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100 %.

Ersatzteilnehmer können gestellt werden, für deren 1. Person wir 20,- € Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Ist das Objekt in Folge eines Rücktrittes nur zu einem verminderten Preis werter zu vermieten, so haftet der Kunde für die Differenz zur vollen Vertragssumme. Berechnung weiteren Schadens, der durch Pauschalabrechnungen nicht gedeckt ist bleibt vorbehalten.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

6. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sollte eine Reise wegen mangelnder Beteiligung nicht durch geführt werden können, so wird dem Kunden durch uns alternativ ein mindestens gleichwertiges Objekt angeboten oder der bereits angezahlte Betrag zurück erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Die im Reisevertrag vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung wird vom Reiseveranstalter nicht zurück erstattet. Ausnahme bezieht sich nur auf Fälle von höherer Gewalt oder auf nicht vertragsgemäß gewährte Leistungen.

8. Gewährleistung, Reklamation, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
Wird eine unserer Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringfügig zu halten. Weiterhin ist er verpflichtet, über seine Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung, wenn vorhanden bzw. ausschließlich die von uns in der Reisebetätigung genannten Vertreter unserer Leistungsträger / Agenten in Kenntnis zu setzen. Diese sind beauftragt, innerhalb von 48 Stunden für Abhilfe zu sorgen sofern das möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht eingerichtet (eine Information dazu ist in den jeweiligen Reisedokumenten ersichtlich), müssen Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter NOVA - TOURS direkt telefonisch* oder per Fax mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Darüber hinaus sind Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Leistungen bis 1 Monat nach Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Die Leistungsträger oder örtliche Vertreter sind generell nicht befugt, etwaige Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegen zu nehmen.

9. Versicherung
Der Abschluss einer Reiserücktritt- und Krankenversicherung sowie der Abschluss weitergehender Versicherungen wird dringend empfohlen. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit der Zahlung der jeweiligen Prämien. Der nachträgliche Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist nur 14 Tage nach Reisebuchung möglich.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falschinformationen des Reiseveranstalters bedingt sind.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

NOVA - TOURS Dresden, Leipziger Str. 260, 01139 Dresden
Tel.: 0049 351 8 56 70 63 (auch AB)
Fax: 0049 351 8 56 70 64
Mobil (24 h): 0049 172 398 23 14 oder 0049 162 447 10 07

EMail: info@nova-tours.de